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Leichtere Suche nach verbrauchsgünstigen Lösungen

Die neue CO2- und Verbrauchsgesetzgebung der Europäischen Union tritt 2019 in Kraft. Sie wird zu mehr Transparenz und Verantwortlichkeit und letztlich zu verbrauchsgünstigeren Transportlösungen führen.
Lars Mårtensson
Lars Mårtensson, Direktor Umweltschutz und Innovation bei Volvo Trucks, findet, dass die neuen EU-Vorschriften bestens mit den Klimazielen von Volvo Trucks harmonieren.

Worum geht es bei den neuen EU-Vorschriften?
„Ab 2019 sind Verbrauchs- und CO2-Werte für Lkw zu deklarieren, die in Europa verkauft werden. Diese Werte werden mit Simulationen zur Berechnung der voraussichtlichen Verbrauchs- und CO2-Werte ermittelt, die auf separaten Messungen aller relevanten Komponenten beruhen.“

Warum sind die neuen Vorschriften nötig?
„Lkw sind für rund fünf Prozent der CO2-Emissionen in Europa verantwortlich. Dieser Wert muss gesenkt werden, damit die EU ihr Klimaziel, die dreißigprozentige Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Transportbereich bis 2030 (bezogen auf 2005) erreichen kann.“

Warum braucht man ein Kalkulationsinstrument anstelle eines branchenweiten Standards wie Euro 6?
„Lkw sind meist Einzelanfertigungen nach spezifischen Kundenanforderungen und werden in zahlreichen Ausführungen verkauft. All diese Faktoren beeinflussen den Kraftstoffverbrauch und machen es unmöglich, jedes einzelne Fahrzeug zu messen. Doch mit dem Simulations-Tool und simulierten Messungen lassen sich die Verbrauchs- und CO2-Werte jeder einzelnen Fahrzeugkonfiguration berechnen. Da alle Daten nach einem zertifizierten Verfahren berechnet und deklariert werden, ist Gleichmäßigkeit garantiert.“

Insgesamt werden es die Deklarationswerte Fahrzeughaltern leichter machen, eine verbrauchsgünstige Lösung für ihren Betrieb zu finden.

Welche Auswirkungen werden diese Vorschriften auf Lkw-Besitzer haben?
„Die Deklarationswerte werden für mehr Transparenz sorgen und den Vergleich individueller Angebote von Lkw-Herstellern erleichtern. Außerdem werden Transportunternehmer besser verstehen, wie der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von verschiedenen Faktoren wie der Aerodynamik und dem Rollwiderstand beeinflusst werden. Die Konzentration auf Klimaaspekte wird zunehmen. Insgesamt werden es die Deklarationswerte Fahrzeughaltern leichter machen, eine verbrauchsgünstige Lösung für ihren Betrieb zu finden.

Wie zuverlässig werden die Deklarationen sein?
„Die CO2- und Kraftstoffverbrauchsdeklarierung beruht auf einer vereinheitlichten Computersimulation und typisch europäischen Fahrbedingungen. Allerdings berücksichtigen die Berechnungen nicht das Können des Fahrers, besondere Fahrumstände oder den Einfluss technologischer Innovationen, wie zum Beispiel die speziellen Verbrauchsoptimierungslösungen einiger Hersteller. Deshalb sollten sie hauptsächlich als Anhaltspunkt beim Vergleichen der relativen Unterschiede zwischen Fahrzeugen verwendet werden. Darüber hinaus wird Volvo Trucks seinen Kunden auch weiterhin bei der Suche nach der besten Lösung zur Seite stehen.“               

Wie steht Volvo Trucks zur neuen Gesetzgebung?
„Wir begrüßen die neue Gesetzgebung. Schließlich harmoniert sie mit unserem eigenen Umweltengagement und unseren Klimazielen. Wir halten es für vorteilhaft, dass wir Lkw-Käufern Angaben zum Kraftstoffverbrauch machen können, die auf allgemeingültigen Messmethoden basieren. Dadurch können sich unsere Kunden leichter für ein verbrauchsgünstiges Fahrzeug mit niedrigerem CO2-Ausstoß entscheiden.“

Fakten

Die von der Europäischen Kommission gewählte Strategie zur Bekämpfung von Kohlendioxidemissionen umfasst drei Stufen.

Deklaration: Der erste Schritt tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Dann müssen alle Lkw-Hersteller CO2- und Kraftstoffverbrauchswerte für neu produzierte Fahrzeuge deklarieren.

Überwachung und Meldung: Der zweite Schritt sieht vor, dass Lkw-Hersteller die von ihnen deklarierten Werte an die EU melden müssen, die ihrerseits diesbezügliche Berichte veröffentlichen wird. Falls dieser Schritt verabschiedet wird, tritt er am 28. Februar 2020 in Kraft.

Grenzwerte: Der dritte Schritt betrifft die voraussichtliche Einführung von CO2-Grenzwerten. Ein endgültiger Entwurf in Sachen Grenzwertregulierung soll bis Ende September 2019 vorgelegt werden.