Volvo Trucks

Deutschland

Förderung für Ladeinfrastruktur im Gütertransport in Bayern

Sie planen die Installation von Schnellladestationen für Ihre elektrischen Nutzfahrzeuge? Der Freistaat Bayern unterstützt bayerische Transportunternehmen oder solche mit Standorten in Bayern mit Zuschüssen für den Aufbau nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur.

 

Hier erfahren Sie mehr zur Förderung und Antragstellung.*

 

Alle Infos zur Förderung haben wir Ihnen hier in Kürze zusammengefasst. Ausführlichere Informationen zur Förderung erhalten Sie auf der offiziellen Webseite von Bayern Innovativ

Antragsberechtigte Unternehmen

Die Förderung richtet sich an wirtschaftlich tätige Unternehmen, die eine Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben und im Bereich Gütertransport aktiv sind.

Zentrale Fördervoraussetzungen

Der Standort der geplanten Ladeinfrastruktur muss sich in Bayern befinden und die Installation darf ausschließlich durch qualifizierte Fachunternehmen erfolgen. Zudem muss eine garantierte Betriebsdauer von mindestens drei Jahren sichergestellt werden. Wichtig ist, dass mit dem Projekt erst nach Bewilligung der Förderung begonnen werden darf. Dabei ist zu beachten, dass bereits die Erteilung eines Auftrags als Maßnahmenbeginn gilt.

Fördermodalitäten und Finanzierung

Die finanzielle Unterstützung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Mittelvergabe erfolgt über spezifische Förderaufrufe. Die Auszahlung des Zuschusses findet nach erfolgreicher Inbetriebnahme statt, wobei die Einreichung eines Verwendungsnachweises erforderlich ist.

Förderfähige Maßnahmen

Die Förderung umfasst sowohl die Beschaffung und Errichtung stationärer DC-Schnell-Ladepunkte als auch die Modernisierung bestehender Ladepunkte. Gefördert werden die Installation von CCS-Steckern nach DIN EN 62196-3 sowie die Integration leistungsstärkerer EU-normierter Steckerstandards, wie beispielsweise MCS. Die Förderung schließt den erforderlichen Netzanschluss und die professionelle Montage ein. Wichtig: Die Ladestationen müssen für E-Gütertransportfahrzeuge bestimmt sein und dürfen nicht öffentlich zugänglich sein.

Aktueller Förderaufruf

 

Der nächste Antragszeitraum:

15.11.2024 (10:00 Uhr)
bis
15.01.2025 (16:00 Uhr)

Informationsveranstaltungen

Möchten Sie mehr über die Förderung erfahren? Bayern Innovativ bietet zwei Online-Informationsveranstaltungen an, bei denen Sie alle Details zur Antragstellung und Förderung erhalten. Die Zugangsdaten zu den Veranstaltungen finden Sie über die nachfolgenden Links.

Weiterführende Links & FAQ

Mehr Informationen zum Förderung

 

 

Sonstige interessante Links

 



* Alle Angaben ohne Gewähr. Ausführliche Informationen zur Förderung erhalten Sie auf der offiziellen Webseite von Bayern Innovativ